1. Die Kursteilnehmer müssen grundsätlich das 17. Lebensjahr vollendet haben. Abweichende Regelungen bedürfen einer gesonderten Vereinbarung.
2. Der Kursteilnehmer muß sich vor der Anmeldung selbst vergewissern, daß seiner Kursteilnahme in Spanien keine Hindernisse entgegenstehen.
3. Als Kursgebühr gilt die Gebühr als vereinbart, die zum Zeitpunkt des Eingangs der Anmeldung laut geltender Preisliste festgesetzt ist. Bei der Anmeldung ist die Anmeldegebühr von 60 EUR zu entrichten. Sämtliche Bankgebühren gehen grundsätzlich zu Lasten des Kursteilnehmers.
4. Der Vertrag zwischen der Schule und dem Kursteilnehmer kommt dadurch zustande, daß die Schule die Anmeldung schriftlich bestätigt. Falls die Schule die Anmeldung aus wichtigen Gründen nicht bestätigen kann, wird die Anmeldegebühr dem Kursteilnehmer in voller Höhe erstattet.
5. Tritt ein Teilnehmer vom Besuch eines Sprachkurses zurück, so ist die Schule zur Rückzahlung der Kursgebühr nur dann verpflichtet, wenn die Rücktrittserklärung mindestens drei Wochen vor Kursbeginn in schriftlicher Form bei der Schule eingegangen ist. Die Schule behält in diesem Falle die Anmeldegebühr von 60 EUR ein. Falls die Rücktrittserklärung weniger als drei Wochen vor Kursbeginn erfolgt, werden die Gebühren für Unterricht und Unterbringung für die Dauer von 2 Wochen berechnet. Bei vorzeitiger Abreise und/oder Kursabbruch aus persönlichen Gründen, gehen alle entstehenden Kosten zu Lasten des Teilnehmers. Gezahlte Gebühren für Kurs und Unterbringung werden in diesen Fällen nicht zurückerstattet.
6. In extremen Fällen schlechten Benehmens oder bei Gesetzesverstößen behält sich die Schule das Recht vor, einen Teilnehmer von der Schule zu verweisen. Gezahlte Gebühren für Kurs und Unterbringung werden in diesen Fällen nicht zurückerstattet.
7. Preisnachlässe bei An- oder Abreise während der Woche (aufgrund von Flugverbindungen, etc.) können nicht gewährt werden. An nationalen oder lokalen Feiertagen, an denen kein Unterricht stattfindet, werden keine Kursgebühren erstattet.
8. Falls zu Beginn der gebuchten Kursperiode die laut Kursbeschreibung erforderliche Mindestteilnehmerzahl von 3 Studenten im Ausnahmefall nicht gegeben sein sollte, ist die Schule berechtigt, den Kurs - unter Berücksichtigung der pädagogischen Zielsetzung - in geänderter Form durchzuführen. Anstelle des Gruppenunterrichts wird in diesem Fall Einzel-, bzw. Zweierunterricht in reduzierter Gesamtstundenzahl angeboten.
9. Gemeinsam mit Gebühren für Kurs und Unterbringung wird eine Kaution von 30 EUR erhoben. Die Kaution wird bei der Abreise unter Erfüllung der folgenden Konditionen zurückerstattet.
10. Am Ende des Kurses erhalten alle Studenten ein Teilnahmezertifikat (erforderliche Mindestanwesenheit 80%).
11. Bei Verursachung eines Schadens in der Unterbringung, muss die Schule darüber unverzüglich informiert werden. Besteht bereits ein Schaden bei Ankunft, verursacht durch vorherige Bewohner, und wird dieser nicht am ersten Unterrichtstag gemeldet, wird der momentane Bewohner für den Schaden verantwortlich gemacht. Falls sich kein Student sich für einen verursachten Schaden verantwortlich zeigt, werden die Kosten der Behebung auf sämtliche Bewohner umgelegt.
12. In Bezug auf die Unterbringung im Apartment bestehen die folgenden Verhaltensregeln. In extremen Fällen von Mißachtung behält sich die Schule das Recht vor, den Studenten von der Schule zu verweisen ohne das geleistete Gebühren zurückerstattet werden.
13. Die Kursgebühr schließt keinen Versicherungsschutz ein. Der Kursteilnehmer ist für den Abschluß einer Kranken-, Unfall- und Haftpflichtversicherung selbst verantwortlich.
14. Für Schäden aller Art, die der Kursteilnehmer verursacht hat, haftet dieser unmittelbar gegenüber dem Geschädigten. Wird die Schule für diese vom Kursteilnehmer verursachten Schäden in Anspruch genommen, so hat es gegen den Kursteilnehmer Anspruch auf Ersatz.
15. Die Schule haftet nicht für den Ausfall seiner Leistungen durch höhere Gewalt oder aus sonstigen Gründen, die es nicht zu vertreten hat.
16. Der Kursteilnehmer ist aufgefordert, den Test zur Ermittlung des Spanischniveaus, ohne Benutzung von Hilfsmitteln auszufüllen und der Schule bis spätestens Mittwoch vor Kursbeginn zuzustellen. Andernfalls kann weder eine korrekte Kurszuweisung noch der sofortige Wechsel in das adequate Niveau nicht garantiert werden.
17. Visa: Wird das Visum für einen speziellen Kurs erhalten, können weder Stornierungen noch nachträgliche Reduzierungen in Dauer oder Stundenzahl akzeptiert werden. Sollte das Visum abgelehnt werden, ist uns eine Kopie zuzusenden bevor Kursgebühren erstattet werden können.
18. Als Gerichtsstand wird Alicante vereinbart.
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